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Kurz erklärt · Barrierefreiheit

BFSG: Wen das Gesetz betrifft.

Das BFSG verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Ein Regelwerk ist mit einer barrierefreien Bestellstrecke und Tastatur verbunden.Ein Regelwerk ist mit einer barrierefreien Bestellstrecke und Tastatur verbunden.

Kurz erklärt · Barrierefreiheit

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wen betrifft es?

Das BFSG setzt EU-Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit in deutsches Recht um und verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Betroffen sind unter anderem Online-Shops und digitale Dienstleistungen mit Verbraucherkontakt.

Das Gesetz richtet sich nicht an alle Websites, sondern an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zu den Anforderungen gehören eine barrierefreie Gestaltung sowie bestimmte Informationen zur Barrierefreiheit. Diese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt eine fachkundige Stelle die Betroffenheit im Einzelfall. Ein Gesetzestext ist selten die Lieblingslektüre am Feierabend. Eine frühe Einordnung lohnt sich trotzdem.

  • 01

    Betroffenheit prüfen

    Fällt Ihr Angebot unter das Gesetz?

  • 02

    Anforderungen kennen

    Standards für die Umsetzung.

  • 03

    Umsetzen

    Bestand prüfen und Mängel beheben.

Pflicht seit Juni 2025

Was das BFSG regelt

Das Gesetz basiert auf der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen und gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025. Es soll sicherstellen, dass bestimmte Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Als technische Grundlage dient in der Praxis meist die europäische Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines orientiert. Marktüberwachungsbehörden können Verstöße prüfen, und je nach Fall sind Bußgelder möglich.

Gesetzbuch neben einer barrierefreien Bestellstrecke, durch rote Linie verbunden.

Grobe Einordnung

Typischerweise betroffen und typischerweise nicht betroffen

Die Einordnung ist eine Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße an.

01

Typischerweise betroffen

Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • Online-Shops und Buchungsstrecken mit Vertragsabschluss
  • Digitale Bank-, Zahlungs- und Ticketdienste
  • Bestimmte Produkte wie E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals
02

Typischerweise nicht betroffen

Angebote ohne Verbrauchervertrag oder mit Ausnahme.

  • Rein informative Unternehmenswebsites ohne Vertragsabschluss
  • Angebote ausschließlich an Unternehmen
  • Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, unter bestimmten Voraussetzungen

Kurz gesagt: Entscheidend ist, ob Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern digital etwas verkaufen oder Vertragsabschlüsse ermöglichen. Ausnahmen gelten unter engen Bedingungen.

Von der Prüfung zur Umsetzung

Fünf Schritte zur Umsetzung des BFSG

Die Schritte helfen, strukturiert vorzugehen und Aufwand einzuschätzen.

  1. 01

    Betroffenheit prüfen

    Klären, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt und ob eine Ausnahme greift.

  2. 02

    Anforderungen kennen

    Standards wie EN 301 549 und WCAG als Maßstab für die Umsetzung verstehen.

  3. 03

    Bestand prüfen

    Website, Shop und Bestellprozess auf Barrieren untersuchen lassen.

  4. 04

    Mängel beheben

    Barrieren nach Priorität beseitigen und Ergebnisse testen.

  5. 05

    Informieren und pflegen

    Erforderliche Angaben zur Barrierefreiheit bereitstellen und den Zustand dauerhaft erhalten.

Vom Anlass zur Umsetzung

Vom Wissen zur Anwendung

Ein strukturiertes Vorgehen macht die Anforderungen beherrschbar.

  1. Einordnen

    Betroffenheit klären und, wenn nötig, rechtlichen Rat einholen.

  2. Prüfen

    Ein Audit zeigt, wo Ihr Angebot heute steht.

  3. Umsetzen

    Mängel nach Priorität beheben und testen.

  4. Dauerhaft sichern

    Barrierefreiheit in Abläufe und Redaktion einbauen.

Ein Beispiel zur Einordnung

Ein Shop und seine Bestellstrecke

Ein kleiner Online-Shop verkauft an Privatpersonen. Bei der Prüfung zeigt sich: Das Bezahlformular ist ohne Maus nicht bedienbar, und Fehlermeldungen erscheinen nur als Farbe.

Solche Punkte sind typische Ansatzpunkte, weil sie zentrale Funktionen betreffen. Werden sie zuerst behoben, ist der Bestellweg für alle nutzbar, und der Shop erfüllt einen wesentlichen Teil der Anforderungen.

Der einfache Test: Können Sie mit Tastatur und ohne Maus eine komplette Bestellung abschließen? Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf.

Bestellstrecke mit einem rot markierten Schritt, der nur mit der Maus bedienbar ist.

Vertiefung · BFSG im Zusammenhang

Was zum BFSG noch dazugehört

Das Gesetz ist ein Rahmen. In der Praxis zählen Umsetzung, Kosten und Pflege.

FAQ

Häufige Fragen.
Klare Antworten.

Ihre Frage ist noch offen? Schreiben Sie mir – ich antworte persönlich.

Frage stellen

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt EU-Vorgaben um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Wen betrifft das BFSG?

Vor allem Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Produkte oder digitale Dienstleistungen anbieten, etwa Online-Shops mit Vertragsabschluss, digitale Bank- und Ticketdienste.

Gilt es auch für einfache Unternehmenswebsites?

In der Regel nicht, wenn sie nur informieren und keine Verbraucherverträge ermöglichen. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, sollte fachkundig geprüft werden.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja. Für Kleinstunternehmen gelten bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Die Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Welche Standards gelten?

In der Praxis dient meist die europäische Norm EN 301 549 als Maßstab, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines orientiert.

Reicht ein einmaliger Check?

Ein Audit zeigt den Startpunkt. Dauerhaft barrierefrei bleibt ein Auftritt, wenn die Regeln in Redaktion, Design und Entwicklung verankert werden.

Nächster Schritt

Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken.

Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Angebot betroffen ist, und setzen die nötigen Verbesserungen um.