Kurz erklärt · Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wen betrifft es?
Das BFSG setzt EU-Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit in deutsches Recht um und verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Betroffen sind unter anderem Online-Shops und digitale Dienstleistungen mit Verbraucherkontakt.
Das Gesetz richtet sich nicht an alle Websites, sondern an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zu den Anforderungen gehören eine barrierefreie Gestaltung sowie bestimmte Informationen zur Barrierefreiheit. Diese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt eine fachkundige Stelle die Betroffenheit im Einzelfall. Ein Gesetzestext ist selten die Lieblingslektüre am Feierabend. Eine frühe Einordnung lohnt sich trotzdem.
- 01
Betroffenheit prüfen
Fällt Ihr Angebot unter das Gesetz?
- 02
Anforderungen kennen
Standards für die Umsetzung.
- 03
Umsetzen
Bestand prüfen und Mängel beheben.
Pflicht seit Juni 2025
Was das BFSG regelt
Das Gesetz basiert auf der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen und gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025. Es soll sicherstellen, dass bestimmte Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Als technische Grundlage dient in der Praxis meist die europäische Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines orientiert. Marktüberwachungsbehörden können Verstöße prüfen, und je nach Fall sind Bußgelder möglich.


Grobe Einordnung
Typischerweise betroffen und typischerweise nicht betroffen
Die Einordnung ist eine Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße an.
Typischerweise betroffen
Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Online-Shops und Buchungsstrecken mit Vertragsabschluss
- Digitale Bank-, Zahlungs- und Ticketdienste
- Bestimmte Produkte wie E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals
Typischerweise nicht betroffen
Angebote ohne Verbrauchervertrag oder mit Ausnahme.
- Rein informative Unternehmenswebsites ohne Vertragsabschluss
- Angebote ausschließlich an Unternehmen
- Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, unter bestimmten Voraussetzungen
Kurz gesagt: Entscheidend ist, ob Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern digital etwas verkaufen oder Vertragsabschlüsse ermöglichen. Ausnahmen gelten unter engen Bedingungen.
Von der Prüfung zur Umsetzung
Fünf Schritte zur Umsetzung des BFSG
Die Schritte helfen, strukturiert vorzugehen und Aufwand einzuschätzen.
- 01
Betroffenheit prüfen
Klären, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt und ob eine Ausnahme greift.
- 02
Anforderungen kennen
Standards wie EN 301 549 und WCAG als Maßstab für die Umsetzung verstehen.
- 03
Bestand prüfen
Website, Shop und Bestellprozess auf Barrieren untersuchen lassen.
- 04
Mängel beheben
Barrieren nach Priorität beseitigen und Ergebnisse testen.
- 05
Informieren und pflegen
Erforderliche Angaben zur Barrierefreiheit bereitstellen und den Zustand dauerhaft erhalten.
Vom Anlass zur Umsetzung
Vom Wissen zur Anwendung
Ein strukturiertes Vorgehen macht die Anforderungen beherrschbar.
Einordnen
Betroffenheit klären und, wenn nötig, rechtlichen Rat einholen.
Prüfen
Ein Audit zeigt, wo Ihr Angebot heute steht.
Umsetzen
Mängel nach Priorität beheben und testen.
Dauerhaft sichern
Barrierefreiheit in Abläufe und Redaktion einbauen.
Ein Beispiel zur Einordnung
Ein Shop und seine Bestellstrecke
Ein kleiner Online-Shop verkauft an Privatpersonen. Bei der Prüfung zeigt sich: Das Bezahlformular ist ohne Maus nicht bedienbar, und Fehlermeldungen erscheinen nur als Farbe.
Solche Punkte sind typische Ansatzpunkte, weil sie zentrale Funktionen betreffen. Werden sie zuerst behoben, ist der Bestellweg für alle nutzbar, und der Shop erfüllt einen wesentlichen Teil der Anforderungen.
Der einfache Test: Können Sie mit Tastatur und ohne Maus eine komplette Bestellung abschließen? Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf.


Vertiefung · BFSG im Zusammenhang
Was zum BFSG noch dazugehört
Das Gesetz ist ein Rahmen. In der Praxis zählen Umsetzung, Kosten und Pflege.
Grundlagen
Was Barrierefreiheit im Kern bedeutet, erklärt Digitale Barrierefreiheit.
Betroffene Websites
Welche Websites betroffen sind, beschreibt Welche Websites müssen barrierefrei sein?.
Kosten
Wovon der Aufwand abhängt: Kosten der Barrierefreiheit.
Typische Barrieren
Wo die meisten Probleme liegen: Häufigste Barrieren auf Websites.
FAQ
Häufige Fragen.
Klare Antworten.
Ihre Frage ist noch offen? Schreiben Sie mir – ich antworte persönlich.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt EU-Vorgaben um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Wen betrifft das BFSG?
Vor allem Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Produkte oder digitale Dienstleistungen anbieten, etwa Online-Shops mit Vertragsabschluss, digitale Bank- und Ticketdienste.
Gilt es auch für einfache Unternehmenswebsites?
In der Regel nicht, wenn sie nur informieren und keine Verbraucherverträge ermöglichen. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, sollte fachkundig geprüft werden.
Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Ja. Für Kleinstunternehmen gelten bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Die Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Welche Standards gelten?
In der Praxis dient meist die europäische Norm EN 301 549 als Maßstab, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines orientiert.
Reicht ein einmaliger Check?
Ein Audit zeigt den Startpunkt. Dauerhaft barrierefrei bleibt ein Auftritt, wenn die Regeln in Redaktion, Design und Entwicklung verankert werden.
Nächster Schritt
Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken.
Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Angebot betroffen ist, und setzen die nötigen Verbesserungen um.


